Was ändert sich beim Zahnersatz ab 2027?
Der Bundestag hat im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine Absenkung der Festzuschüsse für Zahnersatz beschlossen. Die Zuschüsse werden ab dem 1. Januar 2027 um 10 Prozentpunkte reduziert und damit auf das Niveau vor der Anhebung im Jahr 2021 zurückgeführt.
Wichtig: Es geht dabei nicht darum, dass die Krankenkasse künftig einen festen Eurobetrag „streicht“. Der prozentuale Festzuschuss zur Regelversorgung wird abgesenkt. Da sich dadurch der Zuschussbetrag reduziert, kann sich für Patientinnen und Patienten der Eigenanteil erhöhen.
Die neuen Zuschusshöhen
| Bonusheft | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Ohne bzw. nicht lückenloses Bonusheft | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre lückenlos | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre lückenlos | 75 % | 65 % |
Die Regelung betrifft gesetzlich Krankenversicherte. Die Härtefallregelung bleibt bestehen: Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Regelversorgung weiterhin vollständig übernommen werden.
Was bedeutet das konkret für Ihren Eigenanteil?
Die Auswirkungen hängen immer von der jeweiligen Behandlung, dem Befund, den Kosten der Regelversorgung und dem persönlichen Bonusstatus ab.
Ein vereinfachtes Beispiel macht die Größenordnung deutlich:
Beispiel: Dreigliedrige Brücke
Angenommen, die Kosten der entsprechenden Regelversorgung betragen rund 2.100 Euro und das Bonusheft ist über zehn Jahre lückenlos.
- Bis Ende 2026: 75 % Festzuschuss = 1.575 Euro
- Ab 2027: 65 % Festzuschuss = 1.365 Euro
- Unterschied: 210 Euro weniger Zuschuss
Der Eigenanteil erhöht sich in diesem Beispiel entsprechend um 210 Euro.
Wichtig: Das ist eine Beispielrechnung. Die tatsächlichen Kosten und Zuschüsse können abhängig von Befund, Versorgung und Bonusstatus abweichen.
Besonders wichtig: Was gilt für bereits bewilligte Festzuschüsse?
Nach der beschlossenen gesetzlichen Regelung gilt für Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, weiterhin die bis zum 31. Dezember 2026 geltende Regelung.
Deshalb kann es für Patientinnen und Patienten, bei denen ohnehin eine Zahnersatzbehandlung ansteht, sinnvoll sein, rechtzeitig vor Jahresende mit der Zahnarztpraxis zu sprechen.
Dabei sollte insbesondere geprüft werden:
Kann der Heil- und Kostenplan noch 2026 bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht und bewilligt werden?
Eine frühzeitige Planung ist wichtig, da zwischen Untersuchung, Erstellung des Heil- und Kostenplans, Einreichung bei der Krankenkasse und der eigentlichen Behandlung Zeit liegen kann.
Bonusheft prüfen und Zuschuss sichern
Auch das Bonusheft spielt weiterhin eine wichtige Rolle.
Wer seine regelmäßigen Kontrolluntersuchungen nachweisen kann, erhält einen höheren Festzuschuss. Ab 2027 sinken zwar auch die Bonusstufen – ein lückenloses Bonusheft bleibt aber weiterhin finanziell relevant.
Deshalb lohnt es sich, das eigene Bonusheft jetzt zu überprüfen:
- Sind alle jährlichen Kontrolluntersuchungen dokumentiert?
- Fehlt möglicherweise noch ein Eintrag?
- Ist eine Bonusstufe erreichbar?
Was können Sie jetzt tun?
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie in absehbarer Zeit Zahnersatz benötigen, sollten Sie nicht bis zum Jahresende warten.
Lassen Sie sich jetzt in Ihrer Fair Doctors Praxis beraten.
Gemeinsam kann geprüft werden,
- welche Versorgung für Sie sinnvoll ist,
- wie hoch Ihr voraussichtlicher Eigenanteil ist,
- welchen Festzuschuss Ihre gesetzliche Krankenkasse aktuell gewährt,
- ob eine Behandlung noch 2026 geplant werden kann,
- und ob Ihr Bonusheft vollständig ist.
Unser Tipp:
Wenn Zahnersatz ohnehin ansteht, lassen Sie Ihre Behandlung noch 2026 planen.
Denn mit dem Jahreswechsel ändern sich die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen – und damit kann auch Ihr Eigenanteil steigen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation.
Wichtiger Hinweis
Die genannten Beträge und Berechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Die tatsächlichen Kosten, Festzuschüsse und Eigenanteile können je nach Befund, gewählter Versorgung, Kosten der Regelversorgung und Bonusstatus abweichen.
Die Änderungen beziehen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung. Die Härtefallregelung für Zahnersatz bleibt nach den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
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